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14.11.2009 - Potentiell Verdächtig! Antirepressionsdemo in Rostock


Am 14. November 2009 findet um 14 Uhr, in Rostock/ Hbf Nord, eine Demo für die Abschaffung politische Repression, gegen linke Strukturen und Aktivitäten statt. Sie thematisiert unter anderem Maßnahmen von Polizei und Justiz, die im Zusammenhang mit den Anti-NATO-Protesten in Strasbourg, im April 2009, durchgeführt wurden und von denen eine Reihe von Rostocker Aktivist/innen betroffen sind.

Repression für alle!
Machen sie mit, schweigen sie jetzt?
Potenziell verdächtig?! 

Staatliche Repression ist nichts, wovon allein politische Aktivist_innen betroffen sind. Sie begegnet uns im Alltag, dort wo individuelle Rechte beschnitten werden. Die totale Erfassung wird mittels Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, Gesundheitskarte, Online-Durchsuchung und biometrischen Personalausweis gewährleistet und rückt zunehmend in die persönliche Erfahrung einer_s jeden. Der biometrische Personalausweis macht die flächendeckende erkennungsdienstliche Behandlung der gesamten Bevölkerung möglich, wodurch jegliche Anonymität wegfällt. Somit unterliegt die intimste Privatsphäre dem staatlichen Zugriff. Beispielsweise nutzt die Agentur für Arbeit im Kampf gegen den vermeintlichen Missbrauch des Arbeitslosengeldes II Data-Mining-Techniken und lässt sich den Zugriff auf staatliche und private Datenbestände geben, um die Empfänger_innen zu durchleuchten. Statt sich der Ursachen der „sozialen Frage“ politisch anzunehmen, werden bedürftige Menschen durch solcherlei Repressalien einer wachsenden staatlichen Kontrolle ausgesetzt und ihnen werden grundlegenden Rechte und Freiheiten beschnitten.   


Auch du bist eine terroristische Vereinigung… 

Während bei der Verfolgung vermeintlicher Linksextremist_innen unter dem Paragraphen 129a noch vor wenigen Jahren die Konstruktion einer Gruppe notwendig war und gewisse Voraussetzungen für das Einleiten eines vollen Observations- und U-Haftprogramms erforderlich waren, spart sich der Staatsapparat nun durch die Ausweitung des §129a viel Mühe, Zeit und Geld. Waren bislang drei Personen zum Nachweis einer terroristischen Vereinigung notwendig, reicht gegenwärtig die Einzeltäter_innenschaft aus, um die Palette der  Sonderbefugnisse gegen den/die Kriminalisierte_n anwenden zu können. Während der §129 a in den 70er Jahren im Kampf gegen die Stadtguerilla genutzt wurde, so ist er heute Bestandteil zur Bekämpfung der gesamten Linken. Als eine terroristische Handlung gelte bereits die mutmaßliche Planung von Anschlägen, beispielsweise durch die Beschaffung von entsprechendem Material, also ein paar leeren Weinflaschen und dem Benzinkanister im Auto. Als Ermittlungsparagraph kann er zur Ausforschung linker Strukturen und folglich zu deren Einschüchterung genutzt werden. Die Ausweitung des Paragraphen untergräbt grundlegende Rechte der Verteidigung, wie zum Beispiel die Unschuldsvermutung und setzt somit prozessuale Standards außer Kraft. Ermittlungen, Prozesse und Strafen führen oftmals zur politischen Handlungsunfähigkeit einer gesamten lokalen Szene.   


Staying in the way of control 

Die Proteste in Strasbourg und Kehl im April 2009 gegen das 60-jährige Bestehen des Militärbündnisses NATO wurden von einer massiven polizeilichen und militärischen Überwachung und Repression begleitet. Ein Teil der Protestierenden wurde im Vorfeld bei ihrer Anreise durch Meldeauflagen, absurde Ausreisesperren und Grenzübertrittsverbote schikaniert. Weiterhin bestand eine permanente Bedrohung des AntiNatoCamps durch versuchte Räumung und Kesselung. Die große antimilitaristische Demonstration auf französischer und deutscher Seite sollte mit allen Mitteln verhindert werden. Nachdem die eigentliche Demoroute verboten und die Protestbewegung gespalten wurde, versetzte die Polizei durch Angriffe mit Reizgas, Gummigeschosse, Schockgranaten und Wasserwerfern auf Demonstrierende die Stadt Strasbourg in einen Ausnahmezustand. Im Zuge dessen wurden viele verletzt und mehrere hundert Menschen in Gewahrsam genommen. Zehn der Gefangenen wurden im Schnellverfahren verurteilt. Die Prozesse waren eine Farce, denn von Anfang an war klar, dass verurteilt wird. Es gab keine Beweisaufnahme oder –führung, stattdessen wurden innerhalb von 15 bis 30 Minuten die Haftstrafen bis zu sechs Monaten ohne Bewährung ausgesprochen. Momentan befinden sich noch zwei Rostocker im Knast, die auf ihre Prozesse warten. In Frankreich wird versucht, stellvertretend für die gesamte Bewegung an den Inhaftierten ein Exempel zu statuieren. Völlig unabhängig davon, was tatsächlich passiert ist, sollen sie verurteilt werden, um den politischen Protest zu delegitimieren und zu kriminalisieren.

Die übrigen Mitreisenden der beiden Inhaftierten sind in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Das Verhalten der Rostocker Staatsanwaltschaft lässt vermuten, dass sie die Leute unter den Generalverdacht einer Vereinigung im Sinne des § 129 a stellt, die das Ziel gehabt hätte, Strasbourg in „Schutt und Asche“ zu legen. Bei mehreren Personen, die in dem selben Bus mitgefahren sind, folgten Vorladungen als Zeug_innen bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie eine Hausdurchsuchung, mit dem Ziel die Teilnahmeliste des Busses zu finden. Einer Person droht nun Beugehaft, sollte sie die Namen der Mitreisenden nicht rausrücken. Die Berufungen auf das Aussageverweigerungsrecht wurden mit Zwangsgeldern in Höhe von 300 und 500 Euro bestraft. Die Ereignisse in Strasbourg und die folgenden Repressionen stehen exemplarisch für das polizeilich-juristische Vorgehen, um linkes politisches Engagement als illegitim darzustellen. Die neue Spielart staatlicher Repression gegenüber Systemkritiker_innen „in Zeiten des Terrorismus“ war bereits 2007 im Zuge des G8 Gipfels in Heiligendamm für politische Aktivist_innen spürbar. Das LKA Hamburg und die Bundesanwaltschaft durchsuchten vor dem G8 Gipfel in Heiligendamm mehrere Wohnungen in Bad Oldesloe und Hamburg. Den Razzien sind umfangreiche Ermittlungen mit Mitteln der Telefonabhörungen, Kontrolle der Internetaktivitäten, Handyortung und direkte Observationen im privaten Umfeld der Beschuldigten vorausgegangen. Das vermeintliche Vergehen, das ein solch massives Vorgehen veranlasste, bestand in dem antifaschistischen Engagement der Beschuldigten und dem Fakt, dass in der Nacht, als in Schleswig-Holstein Brandanschläge auf Bundeswehrautos verübt worden sind, die Mobiltelefone eingeschaltet waren. Die Durchsuchungswelle und Abhöraktionen im Vorfeld der globalisierungskritischen Proteste zum G8, die umfangreichen Bus- und Autokontrollen, die Verpflichtung der Deutschen Bahn, Reisegruppen mit bestimmten Zielen zu melden und das Vorgehen bei den Protesten selbst zeichnen das Bild eines komplexen Bedrohungsszenarios, um staatliche Macht allgegenwärtig erscheinen zu lassen, bei linken Aktivist_innen psychischen Druck zu bewirken und für die Bevölkerung den Glauben an eine wachsende Gefahr für die gesellschaftliche Sicherheit zu erzeugen.

In der medialen Wahrnehmung solcher Großereignisse werden der Bevölkerung Katastrophen-Szenarien geboten,  die ein Maß nie da gewesener Gewalt schildern. Dadurch werden die Notwendigkeit ausufernder Gegenmaßnahmen, der Einsatz von fragwürdigen Mitteln sowie ständig legitimierte Kompetenzerweiterungen der Polizei und anderer Behörden gerechtfertigt. Gerade bei solchen Großereignissen wird ein Ausnahmezustand hergestellt, in dem die Erhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung zum obersten Gebot wird und grundlegende Rechte unter Exekutiv-Vorbehalt stehen.   


ATD, DGL und SEK 

Der Begriff des Feindstrafrechts meint die Vorverlagerung der Strafbarkeit und beschreibt die allgemeine Tendenz, von einer begangenen zu einer noch zu begehenden Tat überzugehen. Straftaten sollen präventiv bekämpft werden, bevor sie begangen werden. Die Gesetzgebung wird genutzt, um gesellschaftlichen Fehlentwicklungen vorzubeugen.

Seit dem 11.09. 2001 werden grundlegende Freiheiten geopfert, um Sicherheit gegenüber den „Zwängen der Globalisierung“ und des Terrorismus zu garantieren. Die Anti-Terror-Gesetze in der Amtszeit von Schily (Otto-Kataloge) machten einzelne Bevölkerungsgruppen mit „nicht europäischem“ Aussehen zum Objekt sicherheitspolitischer Schritte. Diese Stigmatisierung setzte sich unter Schäuble fort. Ziel der Antiterrordatei (ATD) sei es, im Vorfeld einzusehen, ob das Verhalten einer Person dem eines potenziellen Attentäters ähnelt. Daher sollen beispielsweise Informationen wie Religionszugehörigkeit in dieser Datei festgehalten werden.

Die Abschottungspolitik gegenüber Migrant_innen wird u.a. mit dem Argument des islamischen Terrors begründet und die erweiterten Möglichkeiten der Überwachung und Vorfeldkriminalisierung als Notwendigkeit der allgemeinen Sicherheit deklariert. Das Strafrecht unterliegt nur den Bedingungen der Zeit. Nach Schäuble stehe so die Unschuldsvermutung als Prinzip des Rechtsstaats, der Gefahrenabwehr im Weg.

Die präventive Überwachung durch das Erstellen von Bewegungsprofilen, das Anlegen von „Chaotendateien“ wie der „Datei Gewalttäter Links“ (DGL), Hausdurchsuchungen und Vorladungen dient jedoch nicht der Aufklärung von Verbrechen, sondern bietet Einblick in linke Szenestrukturen und schüchtert Andersdenkende ein.


Machst du das Maul auf… 

Egal, ob es um die offensichtliche Repression durch polizeiliche Gewalt auf Demos, um den Umgang mit Asylsuchenden oder subtilere Formen wie der Sicherheitsarchitektur zur Veränderung öffentlicher Räume geht, von staatlicher Seite wird versucht, innergesellschaftliche Spannungen durch effektivere Technik und härtere Gangart zu lösen, beispielsweise im Einsatz von neuen nicht tödlichen Waffen.

Repression richtet sich zwangsläufig gegen jede(n), der unangepasst erscheint und sich nicht ausnahmslos einfügen will. Mensch wird als potenziell verdächtig erklärt in einem System, dass lückenlos Sicherheit und Ordnung umsetzen will. Das angestrebte Ziel ist es, mittels Einschüchterung, Vorbeugung und Kriminalisierung eine Disziplinierung zu konformen Verhalten zu erreichen. Systemkritik wird zum Wagnis, da mensch sich bereits als Kriminelle(r) fühlt, bevor mensch sich der polizeilich- staatlichen Übermacht entgegenstellt.


Schweigen wir jetzt? Nö, wir machen das Maul auf!
Wir lassen uns nicht einschüchtern, sondern tragen weiterhin unseren Protest auf die Straßen!
Kommt zur bundesweiten Antirepressionsdemo am 14. November 2009 nach Rostock.

Solidarität gegen ihre Waffen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Betroffen sind wenige, gemeint sind wir alle!

„Waffen, die wirken sollen, müssen auch weh tun dürfen“ (Rainer Wendt, Polizeigewerkschaft)


www.repressionfueralle.blogsport.de
 

 
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