Ziel unseres Vereines:
soll die förderung der jugendhilfe, die förderung der toleranz zwischen angehörigen verschiedener kulturen, länder und sozialer schichten [..] und die förderung der kunst und kultur sein. zweck des vereins ist die unterbreitung von freizeit- und bildungsangeboten für die jugend. er setzt sich für die förderung einer selbstbestimmten jugendarbeit und die interessen der jugendlichen der stadt schwerin ein. bei allen aktivitäten unseres vereins soll von dem prinzip der selbstverwaltung und eigenverantwortung der beteiligten ausgegangen werden. der verein versteht sich als eine plattform, die allen menschen die möglichkeit bietet, sich über die obengenannten ziele auszutauschen, um projekte zu deren umsetzung zu erarbeiten. er stellt auch räume zur freien künstlerischen gestaltung, für junge künstler, bereit. die mitglieder des vereins treten für solidarität, freiheit, demokratie, emanzipation und soziale gleichberechtigung auf allen gesellschaftlichen ebenen ein. ihre standpunkte richten sich gegen faschismus, rassismus, sowie antisemitismus.
Gemeinnützigkeit:
der verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige zwecke im sinne des abschnittes „steuerbegünstigte zwecke“ der abgabenordnung 1977 ( § 51ff ao ) in der jeweils gültigen fassung. der verein ist gemeinnützig. er verfolgt nicht in erster linie eigenwirtschaftliche zwecke. die mittel des vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen zwecke verwendet werden. die mitglieder des vereins dürfen in ihrer eigenschaft als mitglieder keine zuwendungen aus den mitteln des vereins erhalten. es darf keine person durch ausgaben, die den vereinszwecken fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe vergütung begünstigt werden. mitglieder haben bei ihrem ausscheiden oder bei auflösung des vereins keinerlei anspruch auf das vereinsvermögen. der verein ist selbstlos tätig.